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R E C H T S B E R A T U N G

Immer noch glauben viele Zahnärzte, dass Marketing oder Werbung für Zahnarztpraxen grundsätzlich nicht erlaubt sei. Spätestens seit der Aufhebung des Werbeverbotes hat sich das zwar geändert, aber bestimmte wettbewerbs- und werberechtliche Verbote sind weiterhin zu beachten.
Mit der rechtlichen Prüfung aller Werbemittel (Print- und Onlinemedien) durch einen Fachanwalt für Medizinrecht, können Sie sich auf juristisch sicherem Terrain bewegen. Das Honorar einer rechtliche Beratung schließt in jedem Fall eine schriftliche Stellungnahme des Fachanwaltes ein, als Nachweis gegenüber der Zahnärztekammer oder Kollegen, dass Sie Ihren Werbeauftritt rechtlich haben prüfen lassen. Haben Sie Fragen? Bitte nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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