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Für ein unverbindliches Informationsgespräch steht Ihnen Herr Tobias Hauser gern und jederzeit zur Verfügung.



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R E C H T S B E R A T U N G


Rechtsberatung für Zahnarztpraxis

Immer noch glauben viele Zahnärzte, dass Marketing oder Werbung für Zahnarztpraxen grundsätzlich
nicht erlaubt sei. Spätestens seit der Aufhebung des Werbeverbotes hat sich das zwar geändert, aber
bestimmte wettbewerbs- und werberechtliche Verbote sind weiterhin zu beachten.

Mit der rechtlichen Prüfung aller Werbemittel (Print- und Onlinemedien) durch einen Fachanwalt für
Medizinrecht, können Sie sich auf juristisch sicherem Terrain bewegen.

Das Honorar einer rechtliche Beratung schließt in jedem Fall eine schriftliche Stellungnahme des
Fachanwaltes ein, als Nachweis gegenüber der Zahnärztekammer oder Kollegen, dass Sie Ihren
Werbeauftritt rechtlich haben prüfen lassen.

Haben Sie Fragen? Bitte nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.