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R E C H T S B E R A T U N G
Ihr Praxis- Auftritt auf juristisch sicherem Terrain.
Immer noch glauben viele Zahnärzte, dass Marketing oder Werbung
für Zahnarztpraxen grundsätzlich nicht erlaubt sei. Spätestens seit
der Aufhebung des Werbeverbotes hat sich das zwar geändert, aber
bestimmte wettbewerbs- und werberechtliche Verbote sind weiterhin
zu beachten.
Mit der rechtlichen Prüfung aller Werbemittel (Print- und Onlinemedien)
durch einen Fachanwalt für Medizinrecht, können Sie sich auf juristisch
sicherem Terrain bewegen.
Das Honorar einer rechtliche Beratung schließt in jedem Fall eine
schriftliche Stellungnahme des Fachanwaltes ein, z.B. als Nachweis
gegenüber der Zahnärztekammer (oder Kollegen), dass Sie Ihren
Werbeauftritt rechtlich haben prüfen lassen.
Haben Sie Fragen? Bitte nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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